SWAVIA App – Nutzungsbedingungen, Datenschutz- und Datenverarbeitungsbestimmungen

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten und Ihrer Privatsphäre hat für uns höchste Priorität.
Dabei verwenden wir stets nur die absolut notwendigen Daten.

1. Definitionen

1.1 SWAVIA: Der Anbieter der SWAVIA App und des Service:
Weltweit: Swavia Tech OÜ, Lai 6, Tartu 51005, Estland.
Österreich/Deutschland: SWAVIA Mobility GmbH, Schleifereigasse 7/2, c/o Swarovski Werk 2, 6112 Wattens, Österreich.

1.2 Service: Zahlungen für Parken, basierend auf der Eingabe des Nutzers über Smartphone, Smartwatch oder Fahrzeuginterface oder basierend auf elektronischen Auslösern vom Smartphone, Fahrzeug oder der Kennzeichenerkennung. SWAVIA ist ausschließlich für die Zahlungsabwicklung verantwortlich; Parkservice und Preise werden vom Parkplatzbetreiber verwaltet.

1.3 Nutzer: Privatkunde, der den Service nutzt und den entsprechenden Vertrag mit SWAVIA abgeschlossen hat, einschließlich Nutzern eines Firmenwagens oder eines selbstfahrenden Fahrzeugs.

1.4 Gerät: Ein Medium, über das der Nutzer den Service verwendet und mit ihm kommuniziert. Dies kann ein Smartphone, Smartwatch, Tablet, Fahrzeugdisplay, Sprachsteuerung oder andere technische Mittel sein.

1.5 Parkplatzbetreiber: Eigentümer oder Betreiber von Parkflächen, z. B. Stadt oder andere Gemeinde, private Grundstückseigentümer, einschließlich Unternehmen oder Privatpersonen, oder ein Unternehmen, das Parkplätze auf fremdem Eigentum verwaltet.

1.6 Zahlungsabwickler: Eine vermittelnde Instanz, über die der Nutzer für SWAVIA-Services bezahlt, z. B. Debit- oder Kreditkartenunternehmen, ausstellende Bank, Payment-Gateway oder Telekommunikationsanbieter.

2. Registrierung und Kontodaten

2.1 Um die SWAVIA-Services zu nutzen, muss sich der Nutzer als SWAVIA-Nutzer registrieren. Die Registrierung erfolgt über die SWAVIA App.

2.2 Folgende personenbezogene Informationen sind für die Registrierung erforderlich:

2.2.1 Die Mobiltelefonnummer des Nutzers, die als eindeutiger Kontobezeichner dient. Die Telefonnummer wird sowohl bei der ersten Registrierung als auch bei jeder Aktivierung der App auf einem neuen Gerät per SMS-Code verifiziert.

2.2.2 Das bzw. die Kennzeichen des Fahrzeugs/der Fahrzeuge des Nutzers.

2.2.3 Wenn der Nutzer eine Debit- oder Kreditkarte als Zahlungsmethode verwendet, muss er zudem Name, Kartennummer, Gültigkeitsdatum und CVC-Code eingeben. Diese Daten werden entschlüsselt und als persönliches Token gespeichert. Das bedeutet, dass Name und Kartennummer nicht im Swavia-System gespeichert werden und alle Zahlungen über das Token erfolgen. Sammlung, Speicherung und Verarbeitung erfolgen durch den Zahlungsabwickler.

2.2.4 Swavia kann auf Anfrage des Nutzers, des Zahlungsabwicklers oder des Parkplatzbetreibers den Namen des Nutzers vom Zahlungsabwickler anfordern, wenn ein Fall eine weitere Untersuchung erfordert. Solche Fälle können, sind aber nicht beschränkt auf:

2.2.4.1 Nutzer, Parkplatzbetreiber oder Zahlungsabwickler wenden sich an SWAVIA und verlangen weitere Erläuterungen zu getätigten Zahlungen.

2.2.4.2 Gesetzliche Auskunftsersuchen von Behörden, z. B. von Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Unfalls.

2.2.4.3 Wenn Zahlungen nicht fristgerecht erfolgen und SWAVIA ein Inkassoverfahren einleiten muss.

2.3 Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, dass seine Kontoinformationen korrekt sind. Bei Änderungen muss der Nutzer diese umgehend über sein Nutzerkonto aktualisieren. Bis zur Änderung ist der Nutzer für jede getätigte Zahlung verantwortlich.

2.4 Der Nutzer kann mehrere Fahrzeuge registrieren. In diesem Fall versucht SWAVIA, das richtige Fahrzeug automatisch auszuwählen. Ist dies nicht möglich, muss der Nutzer das richtige Kennzeichen manuell auswählen.

2.5 Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, seine Zugangsdaten für Konto und Gerät vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch zu schützen und seinen persönlichen SMS-Code nicht an Dritte weiterzugeben.

3. Parken auf Straßen und in anderen offenen Flächen

3.1 Straßen- und offene Parkflächen sind Parkplätze, die ohne Schranke, Tor oder andere physische Barrieren zugänglich sind, wie z. B. städtische Straßen oder andere offene private Parkflächen, bei denen die Parkzeit nicht automatisch über Kameras aktiviert wird.

3.2 Swavia bietet drei Nutzungsarten, die der Nutzer auswählen kann:

3.2.1 Manuell: Im manuellen Modus erfolgt keine Automatisierung. Der Nutzer muss die Zahlung manuell starten und beenden.

3.2.2 Clever Notifications: Im Modus „Clever Notifications“ gibt Swavia Empfehlungen, der Nutzer muss jedoch Start und Ende der Zahlung manuell bestätigen.

3.2.3 Automatisch: Im automatischen Modus wird die Parkzahlung vom Swavia-System für den Nutzer aktiviert, basierend auf elektronischen Signalen aus der Swavia App oder dem Fahrzeuggerät. In diesem Fall ist der Nutzer für die GPS-Daten seines Geräts verantwortlich. Wenn die ausgewählte Zone oder Zahlung nicht korrekt ist, muss der Nutzer dies innerhalb der ersten eine (1) Minute korrigieren oder stornieren. Die Zahlung endet automatisch, kann aber jederzeit manuell beendet werden.

3.2.4 Der Nutzer kann die Nutzungsart und andere Präferenzen ändern, indem er in den Einstellungen der Swavia App eine neue Methode auswählt. Start- und Endzeit einer Parksession können unterschiedliche Nutzungsarten haben.

3.3 Für „Clever Notifications“ und den automatischen Modus muss der Nutzer Swavia die Berechtigung erteilen, den Standort seines Smartphones und Bluetooth zu tracken. Diese Informationen werden analysiert, um Start, Ende und Ort des Parkvorgangs zu erkennen. Die Daten werden 4 Monate gespeichert, falls später eine Analyse erforderlich ist. Die Analyse kann durch Swavia-Mitarbeiter initiiert werden, wenn Abweichungen vom erwarteten Ergebnis auftreten oder auf Anfrage des Nutzers oder Parkplatzbetreibers. Im manuellen Modus wird der Standort nur zur Zonenauswahl beim Starten des Parkvorgangs genutzt.

3.4 Die Nutzung des Services erfordert eine stabile (mobile) Internetverbindung. Erst nach Erhalt einer Bestätigung per Push-Benachrichtigung oder Anzeige auf dem Gerätebildschirm kann der Nutzer davon ausgehen, dass seine Parktransaktion gestartet oder beendet wurde. Swavia haftet nicht für mögliche Bußgelder oder andere Maßnahmen in der Zeit zwischen Parken bzw. Verlassen und der Initiierung bzw. Beendigung der Transaktion.

3.5 Ist das Parken zeitlich begrenzt, darf Swavia die Zahlung beenden, sobald die maximale Parkdauer erreicht ist, und informiert den Nutzer vorab. Swavia haftet nicht für Bußgelder oder andere Maßnahmen, wenn der Nutzer länger parkt als die erlaubte Höchstparkdauer.

3.6 Ist der Swavia-Service nicht verfügbar (z. B. Push-Benachrichtigung über Zahlungsstart in der richtigen Zone wird nicht empfangen oder die App zeigt das Parken nicht korrekt an), muss der Nutzer die Parkgebühr auf anderem Wege begleichen, z. B. durch Kauf eines Tickets am Parkautomaten.

3.7 Die Nichteinhaltung des Verfahrens zur Abwicklung von Parktransaktionen kann dazu führen, dass Parkgebühren nicht korrekt bezahlt werden. Unbezahlte Parkgebühren können vom Parkplatzbetreiber als Vertragsverletzung oder von Gemeinden als Verwaltungsübertretung geahndet werden.

3.8 Zur Identifikation teilnehmender Swavia-Nutzer verlangen einige Parkplatzbetreiber eine Vignette auf der Innenseite der Windschutzscheibe. Eine Liste der Ortschaften, in denen solche Vignetten erforderlich sind, ist auf der Swavia-Website www.swavia.com verfügbar. Die Vignette kann bei Swavia heruntergeladen oder bestellt werden.

4. Parken in geschlossenen Parkbereichen

4.1 Off-Street- und geschlossene Parkflächen sind Parkplätze, bei deren Zugang das Öffnen einer Schranke, eines Tores oder einer anderen physischen Barriere erforderlich ist.

4.2 Swavia bietet zwei Nutzungsarten, die der Nutzer auswählen kann:

4.2.1 Automatisch: Im automatischen Modus wird die Parkzahlung vom Swavia-System für den Nutzer aktiviert, basierend auf elektronischer Kennzeichenerkennung. Möchte der Nutzer diese Automatisierung nicht nutzen, kann sie in den Swavia-Einstellungen deaktiviert werden. Bereits gestartete Zahlungen können innerhalb der ersten eine (1) Minute storniert werden, wenn das Parkhaus verlassen wird.

4.2.2 Manuell: Der Nutzer kann das Parken manuell starten und beenden, einschließlich der Auswahl eines geeigneten Tors (falls mehrere Tore vorhanden sind). Die manuelle Nutzung ist möglich, wenn die Automatisierung ausgeschaltet ist, die Kennzeichenerkennung das Fahrzeug nicht erkennt oder keine Kennzeichenerkennung vorhanden ist.

4.3 Für die Automatisierung analysiert und speichert Swavia Kamerabilder an Ein- und Ausfahrtsbereichen. Die Daten werden 4 Monate gespeichert, falls später eine Analyse erforderlich ist. Eine Analyse kann durch Swavia-Mitarbeiter initiiert werden, wenn Abweichungen vom erwarteten Ergebnis auftreten oder auf Anfrage des Nutzers oder Parkplatzbetreibers.

4.4 Die Nutzung des Services in Parkhäusern im automatischen Modus erfordert keine (mobile) Internetverbindung und funktioniert auch, wenn der Akku des Smartphones leer ist, das Smartphone nicht vorhanden ist oder die Swavia App gelöscht wurde.

4.5 Wenn Swavia für 3 Monate nicht genutzt wird, wird das automatische Parken in Parkhäusern deaktiviert, um den Nutzer zu schützen, z. B. falls das Fahrzeug verkauft wurde. Der Nutzer kann die Funktion in den App-Einstellungen wieder aktivieren. Nutzung umfasst: neue Registrierung, Start oder Ende der Parkzahlung, oder jede andere App-Nutzung.

4.6 Ist der Swavia-Service nicht verfügbar (z. B. öffnet sich das Tor nicht), z. B. wegen Störungen bei Swavia oder Netzbetreibern, muss der Nutzer die Parkgebühr auf anderem Wege bezahlen, z. B. durch Kauf eines Tickets am Parkautomaten.

4.7 Die Nichteinhaltung des in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Verfahrens zur Abwicklung von Parktransaktionen kann dazu führen, dass Parkgebühren nicht korrekt bezahlt werden. Unbezahlte Parkgebühren können vom Parkplatzbetreiber als Vertragsverletzung oder von Gemeinden als Verwaltungsübertretung verfolgt werden.

5. Freeflow-Parken

5.1 Freeflow ist eine Parkmethode, bei der Kameras die Ein- und Ausfahrt des Fahrzeugs erfassen und die Zahlung entsprechend der verbrachten Zeit erfolgt. Sie wird hauptsächlich in Parkhäusern, kann aber auch im Freien genutzt werden.

5.2 Der Nutzer wird nach der Parksession automatisch entsprechend der Parkdauer abgerechnet, die aus der Ein- und Ausfahrtszeit der Zone berechnet wird. Ein- und Ausfahrten werden über automatische Kennzeichenerkennung durch Kameras erfasst.

5.3 Ist das Parken zeitlich begrenzt, hat Swavia das Recht, die Zahlung zu beenden, sobald die maximale Parkdauer erreicht ist, und informiert den Nutzer vorab. Swavia haftet nicht für mögliche Bußgelder oder andere Maßnahmen, wenn der Nutzer länger parkt als die erlaubte Höchstparkdauer.

5.4 Ist der Swavia-Service nicht verfügbar (z. B. Push-Benachrichtigung über Zahlungsstart in der richtigen Zone wird nicht empfangen oder die Swavia App zeigt das Parken nicht korrekt an), z. B. wegen Störungen bei Swavia oder Netzbetreibern, muss der Nutzer die Parkgebühr auf anderem Wege bezahlen, z. B. am Parkautomaten.

5.5 Die Nichteinhaltung des Verfahrens zur Abwicklung von Parktransaktionen kann dazu führen, dass Parkgebühren nicht korrekt bezahlt werden. Unbezahlte Parkgebühren können vom Parkplatzbetreiber als Vertragsverletzung oder von Gemeinden als Verwaltungsübertretung verfolgt werden

6. Zahlungen

6.1 Der Parkpreis und die Preisregeln werden vom Parkplatzbetreiber festgelegt. SWAVIA erhebt diese Gebühren und leitet sie an den Parkplatzbetreiber weiter.

6.2 Parkgebühren können direkt vom Parkplatzbetreiber geändert werden. Dies liegt allein in dessen Entscheidung und SWAVIA ist nicht für die Preisgestaltung der Parkflächen verantwortlich. Entsprechende Änderungen der Gebühren werden direkt an den Nutzer weitergegeben.

6.3 SWAVIA erhebt für jede Zahlung eine Servicegebühr. Die SWAVIA-Servicegebühr wird auf der Website www.swavia.com und in der App beschrieben.

6.4 Verfügbare Zahlungsmittel sind auf der SWAVIA-Website www.swavia.com beschrieben.

6.5 Der Nutzer ist verantwortlich dafür, die Zahlung zu starten und zu beenden und dafür, dass bei Abrechnung über den Zahlungsabwickler genügend Guthaben vorhanden ist. Bei fehlgeschlagenen Zahlungen ist der Nutzer für deren Durchsetzung verantwortlich.

6.6 Zum Schutz vor Vergessen informiert SWAVIA den Nutzer mindestens einmal täglich über laufende Parkzahlungen. Die Häufigkeit kann in den App-Einstellungen angepasst werden.

6.7 Der Nutzer kann die Parkdauer jeder Parktransaktion und eine Rechnung über die entstandene Parkgebühr in der SWAVIA-App einsehen. Die Daten stehen für den aktuellen Monat und die vorangegangenen 12 Monate zur Verfügung.

6.8 Der Nutzer ist verantwortlich für die Eingabe einer gültigen Zahlungsmethode und deren Aktualisierung bei Änderungen. Bei erfolgloser Zahlung kann SWAVIA die weitere Nutzung sperren und die fehlgeschlagene Zahlung innerhalb von 36 Monaten nach Ende des jeweiligen Parkvorgangs erneut einfordern.

7. Datenschutz und erhobene Daten

7.1 Zur Bereitstellung des Swavia-Services werden folgende Daten verwendet:

7.1.1 Nutzungsmodus auf der Straße
Der gewählte Nutzungsmodus (manuell oder Clever Notifications/automatisch) wird verarbeitet, um die entsprechende Funktionalität bereitzustellen. Die Daten werden solange gespeichert, wie das Konto aktiv ist.

7.1.2 Telefonnummer
Die Telefonnummer dient als eindeutiger Kontobezeichner und wird per SMS-Code verifiziert. Sie wird gespeichert, solange das Konto aktiv ist; der SMS-Code wird bis zu 24 Stunden oder bis zur Nutzung gespeichert.

7.1.3 Telefonmodell, Betriebssystem und Version
Diese Daten werden zur Qualitäts- und Leistungsüberwachung erhoben und solange das Konto aktiv ist gespeichert.

7.1.4 Kfz-Kennzeichen und Fotos in Parkhäusern
Kennzeichen dienen als Grundlage für Zahlungen und werden solange das Konto aktiv ist gespeichert. Fotos, die in Parkhäusern gemacht werden, können für vier Monate gespeichert werden.

7.1.5 Standort und Bewegung des Telefons
Standortdaten (über GPS, Wi-Fi, Bluetooth-Beacons oder Mobilfunk-Triangulation) werden verwendet, um Parkzonen zu bestimmen. Bewegungsdaten können im automatischen Modus überwacht werden, um Parkereignisse zu erkennen, einschließlich Indoor-Parken. GPS-Koordinaten und Bewegungsdaten werden für vier Monate, der Name der Parkzone für acht Jahre gespeichert.

7.1.6 Bluetooth-Name des Telefons
Im manuellen Modus nicht verwendet. Im automatischen Modus kann er genutzt werden, um Start- und Endereignisse des Parkens zu erkennen. Gespeichert solange das Konto aktiv ist.

7.1.7 Telefonsprache
Wird verwendet, um die App in der bevorzugten Sprache anzuzeigen. Gespeichert solange das Konto aktiv ist.

7.1.8 IP-Adresse des Telefons
Kann zur Betrugsüberwachung verwendet werden und wird vier Monate gespeichert.

7.1.9 Zahlungsmethode und Bankdaten
Zahlungsmethoden (z. B. Bankkarte oder Firmenabrechnung) werden verarbeitet, um Zahlungen zu ermöglichen. Swavia verarbeitet nur ein Kartentoken, die letzten vier Ziffern der Kartennummer und das Gültigkeitsdatum; alle anderen Kartendaten werden vom Zahlungsabwickler gespeichert. Zahlungsdaten werden solange das Konto aktiv ist gespeichert, Bankdaten beim Zahlungsabwickler bis zu acht Jahre.

7.1.10 Parksessions
Parksessions umfassen Start- und Endzeit, Standort, Zonenname, Parkpreis und Servicegebühr. Allgemeine Parksessions werden für vier Monate, bezahlte Sessions für acht Jahre gespeichert.

7.1.11 Zonen und Bereiche, in denen Zahlungen deaktiviert sind
Nutzer können Zahlungen in bestimmten Zonen oder geografischen Bereichen, definiert durch einen GPS-Punkt und Radius, deaktivieren. Diese Einstellungen werden solange das Konto aktiv ist gespeichert.

7.2 Alle Daten werden in der EU gespeichert und gemäß den EU-Datenschutzgesetzen verarbeitet. Server werden gemäß Vertrag zwischen Swavia und Digital Ocean in Deutschland gehostet (weitere Informationen unter: https://www.digitalocean.com/security/gdpr). Kartenzahlungen werden gemäß Vertrag zwischen Swavia und TeleCash / First Data GmbH verarbeitet, deren Server in Deutschland gehostet sind (weitere Informationen unter: https://www.telecash.de/datenschutz).

8. Datenübertragung

8.1 Die Datenübertragung zwischen der SWAVIA-App und dem Server erfolgt über ein sicheres und verschlüsseltes HTTPS-Protokoll.

8.2 SWAVIA ist berechtigt, Parkereignisse an den jeweiligen Parkplatzbetreiber zu übermitteln. Diese Daten enthalten: Telefonnummer des Nutzers, Kfz-Kennzeichen, Name der Parkzone, Parkbeginn, Auslöser des Parkbeginns (z. B. manuell, Bluetooth, Kennzeichenerkennung), Parkende, Auslöser des Parkendes (z. B. manuell, Bluetooth, Kennzeichenerkennung), Transaktionskosten, verwendete Rabatte (falls zutreffend), Vollpreis (falls zutreffend).

8.3 Zahlungen werden an den Zahlungsabwickler übermittelt. Diese Daten können enthalten:

8.3.1 Bei Debit- oder Kreditkarte (Zahlungsabwickler: TeleCash): Kartentoken des Nutzers, Referenz-ID der Parktransaktion, Transaktionskosten.

8.3.2 Bei Telekommunikationsanbieter als Zahlungsmethode: Telefonnummer, Kfz-Kennzeichen, Name der Parkzone, Parkbeginn, Parkende, Transaktionskosten.

8.4 SWAVIA ist berechtigt, gesammelte Daten in anonymer und aggregierter Form zu verwenden und an Dritte weiterzugeben. Diese Daten können Nutzungsstatistiken, Preisstrukturen, Heatmaps etc. für allgemeines Performance-Monitoring, Statistikzwecke und Marketing umfassen. Dritte können z. B. Parkplatzbetreiber, Zahlungsabwickler, Medien, Verkehrsbehörden usw. sein.

8.5 SWAVIA verkauft keine Kundendaten, leitet diese nicht an Dritte weiter, führt keine Werbung durch und sendet keine Push-Benachrichtigungen, die nicht mit dem Swavia-Service in Zusammenhang stehen.

9. Tools von Drittanbietern

9.1 Die Swavia-App verwendet Tools von Drittanbietern, um den Service bereitzustellen, zu warten, zu schützen und zu verbessern, neue Services zu entwickeln und Swavia sowie unsere Nutzer zu schützen.

9.2 Google Analytics ist ein Analysetool, bereitgestellt von Google Inc. (Google). Alle Daten werden anonymisiert gespeichert, d. h. die IP-Anonymisierungsfunktion ist aktiviert. Google betreibt Server in vielen Ländern, und einige Daten könnten außerhalb der EU übertragen werden. Weitere Informationen unter: https://policies.google.com/privacy?hl=en&gl=en.

9.3 Firebase ist ein Tool zur Überwachung der App-Zuverlässigkeit, bereitgestellt von Google Inc. (Google). Alle Daten werden anonym gespeichert, d. h. ohne Bezug zu Kundendaten, die bei Swavia gespeichert sind. Google betreibt Server in vielen Ländern, und einige Daten könnten außerhalb der EU übertragen werden. Weitere Informationen unter: https://firebase.google.com/support/privacy.

9.4 Google Maps ist ein Tool zur Bereitstellung von Karten, bereitgestellt von Google Inc. (Google). Swavia lädt die Basis-Karte von Google basierend auf dem aktuellen oder ausgewählten Standort, ohne Bezug zu Kundendaten, die bei Swavia gespeichert sind. Google betreibt Server in vielen Ländern, und einige Daten könnten außerhalb der EU übertragen werden. Weitere Informationen unter: https://policies.google.com/privacy?hl=en&gl=en.

9.5 Swavia-Apps laufen auf Google-Android- oder Apple-iPhone-Mobilgeräten, deren Nutzung über die direkte Nutzungsvereinbarung zwischen Geräteanbieter und Nutzer geregelt ist.

10. Datenschutzmaßnahmen

10.1 Die SWAVIA-App verschlüsselt alle Daten, die von der SWAVIA-App zum SWAVIA-Server übertragen werden. Für die Verschlüsselung wird das Secure Socket Layer (SSL)-Protokoll verwendet.

10.2 Der Zugang zu den SWAVIA-Systemen ist durch Firewalls und Zugangskontrollsysteme geschützt, sodass niemand ohne korrekte Autorisierung Zugriff erlangen kann.

10.3 Zusätzlich zu diesen präventiven Sicherheitsmaßnahmen werden alle Zugriffe und Zugriffsversuche protokolliert.

11. Rechte der Nutzer

11.1 Der Nutzer kann die Nutzung der Swavia-App jederzeit einstellen. Beim Verkauf des Fahrzeugs muss der Nutzer das Fahrzeug in der App löschen. Bis zur Löschung ist der Nutzer für alle getätigten Zahlungen verantwortlich.

11.2 Der Nutzer kann das automatische Parken deaktivieren, indem er die App öffnet und das automatische Parken sowohl auf der Straße als auch in Parkhäusern ausschaltet. Bis dahin ist der Nutzer für alle getätigten Zahlungen verantwortlich. Hinweis: Das Löschen der App deaktiviert das automatische Parken in Parkhäusern und beim Freeflow-Parken nicht.

11.3 Swavia erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Der Nutzer kann die Herausgabe, Berichtigung oder Löschung von Daten anfordern, indem er eine E-Mail an help@swavia.com sendet. Allgemeine Parktransaktionen, die gesetzlich oder vertraglich mit Parkplatzbetreibern und Zahlungsabwicklern vorgeschrieben sind, bleiben so lange gespeichert, wie dies gesetzlich erforderlich ist.

11.4 Der Nutzer kann sein Konto löschen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: https://swavia.com/account-deletion. Nach der Löschung kann der Nutzer Swavia erneut verwenden, beginnend mit einer neuen Registrierung.

12. Haftung

12.1 Der Nutzer kann Einsprüche bis zu 3 Monate nach dem Parkereignis einreichen. Spätere Einsprüche werden nicht mehr akzeptiert, da einige Daten gelöscht worden sein könnten.

12.2 Der Nutzer ist sich bewusst, dass die Nutzung der Swavia-Services (wie das Starten und Beenden von Parktransaktionen), die Nutzung des Internets sowie der Empfang von SMS, Push-Benachrichtigungen und GPS-Standortdaten von der Funktionsfähigkeit des Mobiltelefons, der (mobilen) Netze und anderer Drittanbieterdienste abhängt. Swavia kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die aus einer unzureichenden Funktion oder einem vollständigen Ausfall des Mobiltelefons, der Netze oder Drittanbieterdienste resultieren, z. B. wenn SMS, Push-Benachrichtigungen usw. nicht rechtzeitig empfangen werden. Dies schließt auch Fälle höherer Gewalt ein, wie in Kapitel 13 vorgesehen.

12.3 Bei der Nutzung des Swavia-Services ist der Nutzer dafür verantwortlich, die Beschilderung des Parkplatzbetreibers und die allgemeinen Verkehrsregeln einzuhalten. Die Nutzung des Mobiltelefons oder anderer Geräte während der Fahrt ist durch die Straßenverkehrsordnung geregelt, und der Nutzer ist verpflichtet, diese einzuhalten.

13. Höhere Gewalt

13.1 Eine Nichterfüllung der Verpflichtungen gilt nicht als Verletzung des SWAVIA-Service, wenn sie durch Umstände verursacht wurde, die nicht vorhersehbar waren (höhere Gewalt). Als höhere Gewalt können Streik, Cyberangriff, Ausfall des Mobilfunknetzes, massive Störungen im Verwaltungsgebiet der Parteien, Aufstand, Krieg, Feuer, neue Regierungsgesetze, die die Erbringung des Service erheblich behindern, oder jedes andere Ereignis gelten, das vom Willen von SWAVIA oder des Parkplatzbetreibers unabhängig ist und als höhere Gewalt anerkannt wird.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht des Landes des jeweiligen Parkplatzbetreibers und sind in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

14.2 Swavia-Services, einschließlich der Swavia-App, Karten und Website, sind als geistiges Eigentum geschützt. Swavia gewährt dem Nutzer hiermit ein nicht-exklusives und nicht übertragbares Recht, die Services für die Dauer der Nutzung zu verwenden.

14.3 Der Swavia-Service wird kontinuierlich weiterentwickelt. Swavia behält sich das Recht vor, bestimmte Services künftig nach vorheriger Ankündigung einzustellen oder zu ändern.

14.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

14.5 Swavia behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Änderungen werden auf der Swavia-Website bekannt gegeben und treten 1 (einen) Monat nach Bekanntgabe in Kraft. Stimmt der Nutzer den Änderungen nicht zu, hat er das Recht, die Nutzung ohne Angabe von Gründen zu beenden (Sonderkündigungsrecht).

Wenn Sie weitere Fragen oder Anmerkungen haben, können Sie uns jederzeit unter folgender Adresse kontaktieren:

Swavia Tech OÜ
Lai 6, Tartu 51005, Estonia
Phone: +372 5646 6001
E-mail: help@swavia.com

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